|
AGB
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 .Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot an LJ-Adventure-Travel für die Mitfahrgelegenheit dar.
1.2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch E-Mail oder postalisch.
Für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer übernehmen Sie die Erfüllungspflicht.
1.3. Der Vertrag kommt durch Annahme von LJ-Adventure-Travel zustande. Hierzu erhalten Sie eine schriftliche
Reisebestätigung (Mail oder postalisch).
1.4. Sollte der Inhalt der Bestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, gilt dieses als neues Angebot, das Sie innerhalb
von 10 Tagen schriftlich anerkennen können. In diesem Fall kommt ein neuer Vertrag zu den geänderten Bedingungen
zu-stande.
2. Bezahlung
2.1. Nach Buchungsbestätigung ist vom Tourteilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal 200 Euro,
innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises wird 31 Tage vor Reisebeginn
fällig, sie muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unserem Konto eingegangen
sein. Die Reiseunterlagen werden nur nach fristgerecht erfolgter Zahlung ausgehändigt.
2.2. LJ-Adventure-Travel ist bei Nichtzahlung von der Aushändigung der Reiseunterlagen befreit. Es besteht die
Möglichkeit Ihnen eine Nachfrist zu setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, treten wir vom
Reisevertrag zurück und werden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.4. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig und werden mit einer Anzahlung aufgerechnet.
3. Leistungen / Preise
3.1. Die vertraglichen Leistungen gehen aus den Tourenbeschreibungen und der Anmeldebestätigung hervor. Änderungen bzw.
Abweichungen einzelner Leistungen sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluss vom Reiseinhalt gestattet, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise hierdurch nicht
beeinträchtigt wird. Sie werden hierüber 3 Wochen vor Reisebeginn in Kenntnis gesetzt.
3.2. Nicht beanspruchte Leistungen können grundsätzlich nicht erstattet werden, wie z.B. bei vorzeitiger Abreise wegen
Krankheit, Unfall, etc. Der Tourteilnehmer erhält ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von den
einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.
3.3. Buchungen unter Ihren Vorgaben sind nicht möglich.
3.4. Leistungen die nicht ausdrücklich als inklusiv Leistungen aufgeführt sind, sind im Reisepreis nicht enthalten.
4. Bild, Film- und Videomaterial
Die auf den Touren durch LJ-Adventure- Travel und dessen Vertreter angefertigten Fotos, Dias und Videos sind
urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters. Dieser ist berechtigt, das Material für Werbezwecke
zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Kosten für den Veranstalter gegenüber den
Tourteilnehmern entstehen hierdurch nicht.
5. Mindestteilnehmerzahl
Wird die in der Ausschreibung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann LJ-Adventure-Travel bis 4 Wochen
vor Tourenbeginn vom Vertrag zurücktreten. Hierüber werden Sie unverzüglich informiert und erhalten eine
Reiserücktrittserklärung. Die bereits erbrachten Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.
6. Rücktritt durch den Kunden, Um- buchung, Ersatzpersonen
6.1. Sie können von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
6.2. Bei Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag, sind wir berechtigt eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu
stellen oder gemäß nachfolgender Aufstellung (§651 I BGB) Ersatz zu verlangen.
Die Entschädigung beträgt:
bis 100 Tage vor Reiseantritt 50 Euro pro Person,
ab 99. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mind. 50 Euro
ab 69. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mind. 50 Euro
ab 49. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, mind. 50 Euro
ab 29. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
ab 14. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
|
|
6.3.
Sie haben die Möglichkeit bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu benennen. Mehrkosten für Umbuchungen gehen zu
Ihren Lasten und werden pauschal mit 50 Euro je Person berechnet. Für diese Kosten wie auch für den gesamten
Reisepreis haften Sie und Ihre Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7. Tourabbruch durch Veranstalter
Der Veranstalter kann die Tour bei Erkrankung oder Verletzung des Tourguide abbrechen, sofern kein Ersatz gestellt
werden kann, oder Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die
Durchführung der Tour unmöglich machen.
8. Haftung
8.1. LJ-Adventure-Travel ist verantwortlich und haftbar für sorgfältige Reisevor-bereitungen, Auswahl und
Überwachung von Leistungsträgern und Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit.
Die Haftung ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht,
insbesondere bei Verkehrsunfällen.
8.2. Jeder Reiseteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann,
wenn Sie dem Tourguide folgen. Sie übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen
eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgen selbst für ausreichenden
Versicherungsschutz.
8.3.Zusätzlich erklärt sich der Reiseteil-nehmer damit einverstanden, dass LJ-Adventure-Travel nicht für seine
per-sönliche Sicherheit verantwortlich ist und nicht für Vorfälle an der Tour haftet, die zu Verletzung, Tod oder
sonstigen Schaden des Reisenden, dessen Eigentum oder Familie führen.
8.4. Keine Haftung besteht für: Fremdleistungen, wie z.B. Beförderung im Linienverkehr, Sportveranstaltungen,
Ausstellungen, oder Vermittlungsleistungen, wie z.B. Hotelübernachtungen, oder Unfälle während der Reise. In
diesen Fällen hat sich der Reisende direkt an die Leistungsträger zu wenden.
8.5. Jeder Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles zu tun, um
diese so gering wie irgend möglich zu halten und zur Behebung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind dem
Tourguide umgehend zu melden, da ansonsten ein Anspruch insoweit nicht besteht.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung
schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
9.2. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz ver-jähren nach einem Jahr (§651g Abs.2
BGB) beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
10. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Jeder Tourteilnehmer ist zur Einhaltung obiger Bestimmungen verpflichtet. Ferner sind die landesüblichen Führerschein-,
Devisen-, Visa- und Impfbestimmungen einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, gehen zu
Lasten des Tourteilnehmers.
12. Versicherungen
LJ-Adventure-Travel empfiehlt neben einem Kfz-Auslands-Schutzbrief den Ab-schluss einer Reisegepäck-, Unfall- und
Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherungen können im Abmelde-formular separat unter der Position 'sonstige
Mitteilungen' beantragt werden.
13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Neunkirchen-Seelscheid. Gerichtsstand ist Siegburg.
Veranstalter:
LJ-Adventure-Travel
Schönauer Str. 5
D - 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Tel.: 049 (0221) 9140 002
|